Kunstgalerien in Deutschland
Als Galerie wird im Zusammenhang mit der Bildenden Kunst eine Ausstellung von Kunstwerken genannt oder auch die Räumlichkeiten dafür. Etabliert haben sich in den letzten Jahren Onlinegalerien, die zwar für Vorinformationen sehr nützlich sein können, aber keinesfalls die Galerien vor Ort ersetzen. Kunstgalerien unterscheiden sich in kommerziell und nichtkommerziell ausgerichtete, sowie nach ihren Exponaten in Gemäldegalerien, Fotogalerien oder Kunstgalerien für Schätze jeder Art. Kommerzielle Galerien sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die Künstler beziehungsweise deren Werke, ausstellen, verkaufen und vermarkten. Der Betreiber einer solchen Galerie wird Galerist genannt, der unter Umständen ebenfalls Künstler ist. In diesem Falle nennt man dies dann eine Produzentengalerie. Auch gibt es Galerien, die sich auf junge Künstler spezialisieren, diese wiederum werden Pilotgalerien genannt. Bereits aus dem 16. Jahrhundert sind solche Ausstellungen bekannt. Ein umfangreiches Galeriewesen entstand seit dem 19. Jahrhundert. In Deutschland bekommt ein Künstler circa die Hälfte des Galerieverkaufspreises als Honorar. Die Galerie wiederum hat zugunsten des Künstlers einen Beitrag zur Künstlersozialversicherung zu leisten.