Finanzielle Absicherung durch die Künstlersozialkasse

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Nicht jede berufliche Tätigkeit verspricht immer auch ein sicheres Auskommen. Wer über regelmäßige monatliche Einkünfte verfügt, darf sich freuen, denn hier ist in der Regel gewährleistet, dass sowohl die Kosten für die Lebenshaltung als auch die Kosten für die Rentenversicherung, die Krankenversicherung und alle sonstigen notwendigen Ausgaben gedeckt sind. Selbst wenn eine Arbeitslosigkeit droht, ist ein angestellter Arbeitnehmer grundsätzlich zunächst auf der sicheren Seite, denn durch die zuvor geleisteten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ist das Auskommen auch nach einer Kündigung relativ gewährleistet.

Die Künstlersozialkasse unterstützt Freiberufler und Selbstständige

Neben einer Festanstellung oder einer geringfügigen Beschäftigung gibt es jedoch immer auch ein anderes großes Berufsfeld, wo das finanzielle Auskommen nicht grundsätzlich gesichert ist. Wer selbstständig tätig ist oder aber als Freiberufler seine Einnahmen erwirtschaftet, der verfügt über keine regelmäßigen monatlichen Einnahmen und ist somit immer auch gewissen Risiken unterworfen. Bleiben nämlich Aufträge aus oder zahlen Kunden nicht pünktlich oder gar nicht, so steht das finanzielle Auskommen auf sprichwörtlich wackeligen Beinen. Nicht selten droht unter diesem Aspekt schnell auch das finanzielle Aus, weil die laufenden Forderungen nicht mehr adäquat gezahlt werden können.

Ein weiteres Problem, von dem explizit die Selbstständigen und die Freiberufler betroffen sind, ist die Rentenversicherung. Da hier, anders als bei einer Festanstellung, keine Beiträge automatisch geleistet werden, muss sich der Unternehmer selbst darum kümmern. Die private Altersvorsorge ist in diesen Fällen dann angeraten. Freiberufler, die künstlerisch tätig sind, haben hier allerdings bessere Aussichten, denn wer nachweisen kann, dass er auf diesem Gebiet arbeitet, erhält von der Künstlersozialkasse (KSK) die Hälfte der regulär anfallenden Beiträge zur Rentenversicherung und zur Krankenversicherung. Wer freiberuflich tätig, jedoch in finanziellen Nöten ist, der muss nicht unbedingt einen Kredit aufnehmen oder auch einen Online Kredit Vergleich starten. Hier kann ein Antrag auf Mitgliedschaft bei der KSK gestellt werden. Ist dieser genehmigt, erhält der Künstler (Maler, Schriftsteller oder Musiker) quasi den Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung und muss selbst dann nur noch den Eigenanteil zahlen.

Geschrieben von Korbinian

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